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Verdienstausfallschaden,Kausalität,§ 24 EStG

Wir sollen erstmals die ESt-Erklärung für einen neuen Mandanten anfertigen. Es geht um das Jahr 2020. Der Mandant hat im Jahr 2017 einen schweren Unfall gehabt. Er wurde im Urlaub auf Malta von einem Auto angefahren, lag wochenlang im Koma und hat bleibende Gesundheitsschäden davongetragen. Im Jahr 2020 hat er nach jahrelangem Rechtsstreit eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Er hat sich mit der gegnerischen Versicherung auf Schadenersatz in Höhe von 1.050.000 € geeinigt. In der Einigung steht einerseits folgende Aufteilung: „Actual Damages including future damages: 80.000 Euro Compensation for bodily injuries: 970.000 Euro“ Im Vergleich wird außerdem noch aufgeführt: „… the sum of 1.050.000 Euro in full and final settlement of all civil claims now and hereafter manifested but not limited to damages, bodily injuries, loss of income, medical expenses, and legal expenses directly or indirectly related to motor vehicle accident …“ Wir gehen davon aus, dass Schadenersatz für Verdienstausfall gem. § 24 EStG steuerpflichtiges Einkommen darstellt, nach § 34 Abs. 1 EStG mit der Fünftelregelung zu versteuern. Anderer Schadenersatz dürfte steuerlich irrelevant sein. Richtig? Wir müssen wohl irgendwie schätzen, wie hoch der Anteil des Verdienstausfalls an der Entschädigung ist. Wir haben keine Idee, wie das anzustellen ist. Einfach behaupten, 50 % sei Verdienstausfall? Wahrscheinlich wird das Finanzamt von mehr ausgehen. Gibt es dafür einen anerkannten Aufteilungsmaßstab?
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