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privates Veräußerungsgeschäft,Ausnahmetatbestand,Rechtsvorgänger

Ein Mandant von mir möchte seine Eigentumswohnung verkaufen. Er hat sie im Jahr 2014 von seiner Mutter gekauft. Diese hatte sich ein Wohnrecht eintragen lassen. Darüber hinaus musste er Abstandszahlungen an seine Schwester zahlen. Deshalb war der Kaufpreis relativ niedrig. Nach dem Tod der Mutter wohnt die Tochter unentgeltlich in dieser Wohnung, sie ist über 25 Jahre alt. Meine Frage: Gibt es in diesem Fall einen Ausnahmetatbestand, der die Spekulationssteuer verhindert? Wenn nicht: Kann man das Wohngeld in diesem Fall als Anschaffungskosten irgendwie geltend machen?
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