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§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG,Beerdigungskosten,Hofüberlassungsvertrag

Meinem Mandanten wurde in einem geänderten Einkommensteuerbescheid mitgeteilt, dass auf Grund einer Kontrollmitteilung Einkünfte aus einem früheren Rechtsverhältnis gem. § 24 Nr. 2 i.V.m. § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern sind. Als Grund wurde genannt, dass die Versteuerung deshalb zu erfolgen habe, weil sein Bruder als Altenteilsverpflichtender beim Tod der Mutter Beerdigungskosten als dauernde Last abgesetzt hat. Damit wäre dieser Betrag bei ihm als Einnahme zu erfassen. Vor vielen Jahren hat der Bruder meines Mandanten den landwirtschaftlichen Betrieb, gegen Einräumung verschiedener Gegenleistungen, u.a. war auch vereinbart, dass sein Bruder die Beerdigungskosten übernimmt, erhalten. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum hier mein Mandant etwas zu versteuern hat. Wäre dieser Betrag nicht bei der Mutter zu versteuern?
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