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Einkommensteuer,Veräußerung Grundstücke,Berechnung Spekulationsfrist

Wir beraten einen Mandanten, der mit Datum des Notarvertrags vom 24.9.2011 eine Wohnung kaufte. In dem Vertrag wird explizit genannt, dass der Kaufpreis am 30.11.2011 gezahlt wird. Irrtümlich wurde damals vom StB in der Steuererklärung und so auch in den folgenden V+Vs eingetragen als Anschaffungsdatum der 30.11.2011. Aus dem Notarvertrag geht natürlich hervor, dass die Wohnung im Eigentum erst dann übergehen wird, wenn gezahlt und dann die üblichen Einschreibungen vorgenommen werden. Insoweit steht auch bei der Ziffer Übergabe, dass der Verkäufer unserem jetzigen Mandanten den Kaufgegenstand am 1.12.2011 übergeben wird. Unser Mandant wird mit Notarvertrag voraussichtlich nächste Woche die Wohnung verkaufen, also nach dem 11.9.2021, aber vor den anderen damaligen Terminen. Bei privaten Verkäufen von Immobilien kennen wir eine Spekulationsfrist von zehn Jahren, die hier zu bewerten wäre.
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