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Rentenzahlungen,Vereinigtes Königreich,DBA

Unser Mandant hat im Jahr 2017 von einer privaten Rentenversicherung des Vereinigten Königreichs zwei Rentenversicherungen ausbezahlt bekommen, da das 55. Lebensjahr erreicht war. Seinen Wohnsitz hat er seit 1998 zu 100 % in Deutschland. Die Versicherungen waren seit Ende 1998 beitragsfrei gestellt. Unser Mandant war immer selbständig, so dass auch keine Arbeitgeberfinanzierung vorliegt. Der Vorberater hatte im Jahr 2017 diese Auszahlungen nicht der Besteuerung unterworfen, obwohl diese Unterlagen vorgelegt wurden. Nun kam vom Finanzamt die Kontrollmitteilung und die Aufforderung, den Sachverhalt zu erläutern, da ggf. eine Steuerpflicht vorliegt. Sind diese Leistungen tatsächlich steuerpflichtig? Wenn ja in welchem Umfang, und greift ggf. eine Steuervergünstigung?
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