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eigene Wohnzwecke,Haus

Die Herren C. und H. haben auf einem Grundstück zwei Doppelhaushälften errichtet. Das Grundstück gehört beiden zu je 50 % ideellem Anteil. Es ist beabsichtigt, dass jeder eine Haushälfte für drei Jahre als Zweitwohnsitz nutzt, der ca. zweimal die Woche aus beruflichen Gründen als Wohnung aufgesucht wird. Die restlichen Tage stehen die Wohnungen leer (keine Vermietung). Nach den drei Jahren soll das Grundstück veräußert werden. Meine Rückfragen zu diesem Sachverhalt: 1. Liegt eine Ausnahme im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vor (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, also steuerfreie Veräußerung)? 2. Muss hinsichtlich der Nutzung (jeweils 50 % ideeller Anteil des jeweils anderen) eine vertragliche Regelung getroffen werden? Wie sollte diese gegebenenfalls inhaltlich gestaltet werden?
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