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Erbengemeinschaft Auseinandersetzung,Veräußerungsgewinn

Mein Mandant und sein Bruder sind Erben des verstorbenen Vaters. Der Vater hat ein Wohnhaus und Barvermögen hinterlassen. Das Erbe wurde so auseinandergesetzt, dass der Bruder A dass Wohnhaus erhalten hat. Den hälftigen Gegenwert des Wohnhauses hat der Bruder B vom Barvermögen mehr erhalten, sodass das Erbe gleichmäßig verteilt wurde. Nach Auseinandersetzung hat der Bruder A dann das Wohnhaus verkauft. Das Finanzamt sieht in der hälftigen Übertragung des Grundbesitzes und dem wertmäßigen Ausgleich des Bankguthabens einen entgeltlichen Vorgang i. S. des § 23 EStG. Somit wurde der Verkauf des Gebäudes zur Hälfte der Einkommensteuer unterworfen. Ich war der Auffassung, dass im Falle einer Naturalteilung ohne Ausgleichszahlung kein Anschaffungskostenvorgang anzunehmen ist, BMF-Schreiben vom 14.03.2006, Rz 25. Somit wäre der späterer Verkauf der Immobilie ebenfalls kein Vorgang des § 23 EStG. Wie sehen Sie den Vorgang?
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