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Tauschgeschäft,§ 3 Nr. 2 und 6 GrEStG,§ 42 AO

Eine Mandantin hat im Jahr 2007 das Familienwohnheim unter Rückbehalt eines Wohnungsrechts im Erdgeschoss an die Tochter übertragen. Nun will die Mutter im Einvernehmen mit der Tochter eine seniorengerechte Eigentumswohnung erwerben. Die Werte des Eigenheims und der neu erstellten Eigentumswohnung sind in etwa mit 300 T€ identisch. Aus einer Ablöse des Wohnungsrechts würde die Mutter lediglich 120 T€ erhalten, zu wenig, um die ETW zu kaufen. Daher ist ein Tausch angedacht: Die Mutter kauft die neue ETW, tauscht daraufhin diese ETW mit dem Wohnhaus, in dem sie noch wohnt, mit ihrer Tochter gegen gleichzeitige Gewährung eines neu einzutragenden Wohnrechts für die Mutter in der ETW; dann kann sie das Eigenheim verkaufen und zieht in die ETW ein. Meine Frage: Ist es richtig, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, und bestehen evtl. Risiken aus § 23 EStG, wenn die Mutter aus dem Eigenheim vor dem Verkauf aus- und in die ETW umzieht?
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