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§ 3 Nr. 26a EStG,Rückspende

Mein Mandant ist Rentner, hat bei seinem früheren Arbeitgeber noch einen 450-€-Job und hilft gleichzeitig ehrenamtlich im Tierheim aus. Hierfür hat er eine Spendenbescheinigung über 1.680 € bekommen. Hiervon sind 840 € im Jahr 2021 als Ehrenamtspauschale steuer- und sozialversicherungsfrei. Die übrigen 840 € sind dann als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags zu versteuern. Falls kein Arbeitsvertrag vorliegt, wären es Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder sonstige Einkünfte? Die Spende könnte dann steuermindernd angesetzt werden?
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