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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Gebäude

Die rein vermögensverwaltende A-GbR schließt mit der X-GmbH in 01 einen Pachtvertrag über ein unbebautes Grundstück. Die GbR (Pächterin) beabsichtigt, auf diesem ein Gebäude zu errichten. Der Vertrag ist so gestaltet, dass das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude zweifelsfrei bei der Pächterin liegt. In 03 wird das Gebäude fertiggestellt und fremdvermietet. In 08 veräußert die GbR das Gebäude auf fremdem Grund und Boden an die Z-GmbH. Letztere übernimmt den Pachtvertrag mit der X-GmbH. Abwandlung I: Die GbR erwirbt kurz vorher den Grund und Boden und veräußert das gesamte Grundstück in einem Vertrag an die Z-GmbH. Abwandlung II: Die Z-GmbH erwirbt in zwei getrennten Verträgen zeitgleich das Gebäude von der GbR und das Grundstück von der X-GmbH. Frage: Löst der Verkauf für die GbR in 08 Einkommensteuer i.S.d. § 21 oder § 23 EStG aus?
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