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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Veräußerungsfrist

Mandanten (Bruder und Schwester) bilden nach Tod der Mutter als alleinige Nachkommen eine Erbengemeinschaft, steuerliche Veranlagung erfolgt aufgrund Vermietung und Verpachtung des geerbten Wohnhauses. Meine Mandanten haben nun Mobiliar der Mutter verkauft, es handelte sich hierbei um Antiquitäten, welche seit 50 Jahren oder mehr im Haushalt der Mutter standen. Problem: Beide Erben sind jeweils selbst gewerbliche Antiquitätenhändler. Frage 1: Ist der Verkauf dieser privat angeschafften Möbel somit einkommensteuerpflichtig? Frage 2: Wenn ja, würde ich die Einkünfte im Rahmen der Feststellungserklärung angeben. Meines Erachtens entsteht dann aus dem Verkauf keine Umsatzsteuer, da es sich ja um eine eigenständige GbR handelt und der Verkauf nicht im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit der Mandanten erfolgt (die restlichen Voraussetzungen sind gegeben). Liege ich damit richtig?
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