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Realteilung,Teilung

Eine Grundstücksgemeinschaft (60/40%) an einem Mietwohngrundstück mit 4 Wohneinheiten möchte durch eine Teilungsvereinbarung gern jeweils 2 Eigentumswohnungen auf die Anteilseigner übertragen, so dass hinterher zwar jeder 2 Wohnungen besitzt, die Grundfläche aber weiterhin 60/40% aufgeteilt bleibt. Entstehen hier steuerliche Folgen? z.B. §23 EStG, da teilentgeltlicher Erwerb voranging innerhalb der 10 Jahresfrist. Bei Erbengemeinschaften wäre diese Realteilung steuerneutral. Gilt dies auch für Grundstücksgemeinschaften bzw. alle Bruchteilsgemeinschaften? Vgl. Kommentar Littmann RZ 169 und: Die Identität besteht zum Beispiel fort bei Aufteilung eines Grundstücks in Parzellen und eines Gebäudes in Eigentumswohnungen (Musil in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 296. Lieferung 02.2020, § 23 EStG, Rz. 111). Auch führt die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft durch Teilung in Natur (Realteilung), ist keine Anschaffung, da jeder Miteigentümer lediglich den seiner Quote entsprechenden Teil des Wirtschaftsguts erhält (Ratschow in Blümich, § 23 EStG Rz. 91-97).
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