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gewerblicher Grundstückshandel,Nachhaltigkeit,Drei-Objekt-Grenze

SV: Unmittelbar nach Erwerb des Grundstücks wird mit Bau begonnen und Grundstück wird nicht unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten veräußert, allerdings erfolgt nach halbjähriger Vermietung die Veräußerung an den Mieter. Frage: Liegt gewerblicher Grundstückshandel OHNE Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze vor, weil umittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten trotz Vermietung veräußert wird? Wie lange müsste vermietet werden, damit steuerunschädliche bzw. private Vermögensverwaltung vorliegt?
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