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Versorgungsausgleich,EHV

Sachverhalt: A erhält von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Bezüge von rund 6.000 € p.a. Diese resultieren aus dem Versorgungsausgleich von B (ehemalige Ehefrau des A). B war als Ärztin tätig. Bei Scheidung erhielt A als Versorgungsausgleich die Bezüge (EHV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Frage: Wie sind die Bezüge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (EHV) bei A zu besteuern? Bei B wären diese als nachträgliche Einnahmen gem. § 18 i.V.m. § 24 EStG zu erfassen.
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