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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Der Stpfl. erwarb ein Einfamilienhaus, um es selbst zu nutzen. Nach dem Erwerb stellten sich erhebliche Schäden am Gebäude heraus, die dazu führten, dass es nicht bewohnbar war. Eine Rückabwicklung des Kaufs konnte trotz Gerichtsverfahren nicht erreicht werden. Letztendlich konnte es der Stpfl. aber, ohne dass es genutzt war, innerhalb der Zehnjahresfrist mit kleinem Gewinn verkaufen. Durch den Leerstand lag keine Eigennutzung vor. Obwohl er das Gebäude überhaupt nicht bewohnen konnte/durfte, würde dann ein privates Veräußerungsgeschäft und ein steuerpfl. Gewinn vorliegen, richtig?
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