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§ 22 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 23 Abs. 1 Satz 2 EStG,§ 16 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 6,7 EStG

Ein Mandant hat bis 12/2018 ein Ladengeschäft, welches mit Betriebsaufgabe zum 31.12.2018 beendet wurde. Danach nutzt er das Lager als Abstellraum für private Gegenstände. Das Geschäft/Lager ist direkt neben dem privaten Wohnhaus. Nun will er im Jahr 2021 das Objekt Wohnhaus und Lager/Laden verkaufen. Zählt das gesamte Objekt als eigengenutzt und ist somit spekulationssteuerfrei veräußerbar? Besteht die Gefahr, dass das Finanzamt den Entnahmewert 2018 anpasst? Dieser war bei ca. 1/3 des nun erzielbareren Verkaufspreises.
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