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§ 23 EStG,Erbschaft,Hinzuerwerb

Die Mutter hat das Gebäude 1970 errichtet und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Nach dem Tod 2020 werden die beiden Kinder zu je 1/2 Miteigentümer und vermieten das Grundstück. Im Jahr 2021 erwirbt das eine Kind den hälftigen Miteigentumsanteil von dem Bruder für 110.000 € und wird Alleineigentümer. Im Jahr 2022 soll nun das Grundstück für 300.000 € verkauft werden. Ist es möglich, den selbst im Wege der Erbschaft erworbenen Miteigentumsanteil zu veräußern, oder ist dieser untergegangen? Ist bei der Ermittlung des Gewinns nach § 23 EStG zu rechnen 150.000 € – 110.000 € = 40.000 € oder müssen die (nicht bekannten) Anschaffungskosten der Mutter aus dem Jahr 1970 hälftig berücksichtigt werden?
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