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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,§ 23 EStG

Ein Ehepaar hat im Jahr 2013 ein Dreifamilienhaus erworben, welches zu 80 % von der Tochter und deren Ehemann bewohnt wurde. Die restlichen Wohnungen waren fremdvermietet. Der Mietvertrag war nur mit dem Ehemann der Tochter geschlossen worden, da der Anteil der Tochter an der Wohnung unentgeltlich überlassen wurde. Im Jahr 2018 wurde nun das gesamte Grundstück an die Tochter unter Übernahme der Hypothekenbelastung übertragen. Es handelt sich um eine teilentgeltliche Übertragung, die der Spekulationsteuer unterliegt. Frage: Ist der Anteil, der auf die unentgeltliche Nutzung (als Familienhaus) durch die Tochter entfällt, steuerfrei?
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