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Privates Veräußerungsgeschäft,Spekulationsfrist,Parzellierung

Unser Mandant hat im Jahr 2014 ein Grundstück (z.B. 2.000 qm) erworben, das auf einer Hälfte mit einem alten Gebäude bebaut ist. Er hat im Jahr 2019 das Grundstück in zwei Hälften parzelliert und die freie Fläche mit einem Gebäude bebaut, welches vermietet wird. Zudem soll im Jahr 2024 das alte Gebäude abgerissen und mit einem neuen Vermietungsobjekt bebaut werden. Wir sind uns unsicher, ob hierdurch eine neue Spekulationsfrist ausgelöst wird, weil die Nämlichkeit des angeschafften und veräußerten Wirtschaftsguts zumindest angezweifelt werden kann. Gibt es hierzu hilfreiche Informationen/Rechtsprechung oder können wir den Fall nur mit verbindlicher Auskunft aufklären? Da das neue Gebäude anschließend eventuell veräußert werden soll, wollen wir mit dem Mandanten kein Risiko eingehen.
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