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Grunderwerbsteuer,Auflösung Bruchteilsgemeinschaft

Mein Mandant H.S. hat zusammen mit seinem Bruder M.B. eine Grundstücks-GbR als Bruchteilsgemeinschaft. Diese verwaltet gesamt 16 Eigentumswohnungen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Diese GbR soll nun aufgelöst werden. Es wurden die Gesamtwohnflächen der 16 ETW ermittelt, diese ergeben gesamt 604 qm, und bei Verteilung verbleiben bei jedem Bruder acht ETW mit Gesamtflächen von 302 qm. Die Wohnungen sind teilweise auch noch mit Darlehen belastet. Die Schulden sind den jeweiligen Wohnungen zugeordnet und sollen auch 50 : 50 geteilt werden. Die Werte der ETW sind laut Aussage meines Mandanten ziemlich wertgleich, so dass der Tausch eigentlich keine SchenkSt zur Folge haben dürfte. Bezüglich eines evtl. Spekulationsgewinns ist nur eine ETW nicht mehr in der Zehnjahresfrist. Diese Wohnung hat einen Wert von 140.000 €. Mein Mandant H.S. will diese mit dem Hälfteanteil seinem Bruder abkaufen. Mit dem Verkaufserlös von 70.000 € (1/2 Anteil) will der Bruder M.B. seine Schulden reduzieren. Meine Fragen sind nun: Besteht bezüglich der anderen 15 ETW die Gefahr eines Spekulationsgewinns aus dem Tausch? Entsteht evtl. Schenkungsteuer? Entsteht Grunderwerbsteuer? Was wäre sonst noch zu beachten? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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