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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,§ 23 EStG

Hintergedanke: Die GbR ist seit neuester Auffassung grundbuchfähig. EM (Ehemann) und EF (Ehefrau) gründen eine GbR; die EF soll eine Immobilie erwerben im Namen der GbR, d. h., die EF gibt zu 100 % das Kapital/bürgt zu 100 % für ein notwendiges Darlehen, während der EM 0 % Kapital einbringt/zu 0 % bürgt, dafür aber die Verwaltung der GbR übernimmt. Im Grundbuch soll die GbR als Eigentümerin eingetragen werden. Ist dies mit Hintergrund zu OLG Frankfurt a. M. vom 20.09.2012 möglich? Kann EF nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 23 EStG die Immobilie an EM veräußern, die GbR bleibt aber weiterhin lt. Grundbuch Eigentümerin?
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