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§ 23 EStG,Erbschaft,Zehnjahreszeitraum

Die Tochter erbt von ihrer Mutter ein Einfamilienhaus (EFH). In dem EFH haben die Mutter und der vor kurzem verstorbene Vater über acht Jahre gelebt. Die Tochter hat nie in dem EFH gewohnt. Die Tochter veräußert drei Monate nach dem Erbanfall das EFH. Frage: Stellt die Veräußerung des EFH ein privates Veräußerungsgeschäft dar (Nutzungszeit kleiner zehn Jahre), oder überträgt sich die eigene Nutzungszeit der Eltern durch den Erbanfall auf die Tochter, so dasss der Verkauf nicht der Einkommensteuer unterliegt?
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