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§ 23 EStG,Übernahme Verbindlichkeit,Grundstück als Zugewinnausgleich

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs soll eine Immobilie vom Ehemann an die Ehefrau übertragen werden. Da dies als eine entgeltliche Veräußerung gesehen wird und die Immobilie noch keine zehn Jahre im Besitz des Ehemanns ist, muss ein Gewinn gem. § 23 EStG ermittelt werden. Die Ermittlung des Gewinns sieht folgendermaßen aus: Veräußerungspreis (geschätzter Marktwert) 124.500 € ./. Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten –58.308,12 € + Absetzung für Abnutzung 2018–2021 4.955 € ./. Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft 0 € Gewinn/Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften 71.146,89 € gechätzter Einkommensteuersatz 30 % auf den Gewinn entfallende Einkommensteuer 21.344,07 € Welche Auswirkung hat es auf den Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften, wenn die Ehefrau 50.000 € der bestehenden Bankverbindlichkeit übernimmt? Wird der Veräußerungspreis um die übernommene Verbindlichkeit gemindert und somit auch der zu versteuernde Gewinn?
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