Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Erbbaurecht,Grundstück

Eine Familie möchte den Spekulationsgewinn (insbesondere wegen der vielen Eigenleistungen als Maurer) aus dem Neubau eines Wohnhauses beim anschließenden Verkauf verhindern. Folgendes ist angedacht: Eltern kaufen ein unbebautes Grundstück im Jahr 2022. Der Sohn bebaut dieses Grundstück ab 2022 aufgrund eines ihn von den Eltern eingeräumten Erbbaurechts. Nach der Fertigstellung Ende 2023/Anfang 2024 erwirbt der Sohn das Grundstück von den Eltern und verkauft das gesamte Grundstück mit Neubau im Jahr 2024. Frage: Aus dem Verkauf des unbebauten Grundstücks entsteht ein Spekulationsgewinn. Ist das aufstehende Gebäude in die Gewinnberechnung einzubeziehen? Meines Erachtens nicht, weil das Gebäude noch vor der Anschaffung des Grundstücks in Ausübung eines Erbbaurechts erworben wurde und sich der Verkauf nicht auf das Erbbaurecht bezieht, sondern auf das Grundstück. Wie sehen Sie das?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen