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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Veräußerung Gebäude

Unser Mandant hat ein unbebautes Grundstück seit ca. 15 Jahren. Vor rund sechs Jahren wurde ein Bauantrag für ein Mehr-FH gestellt. Seit 2020 ist die Sache nun im Bau. Durch Corona- und Ukraine-Einflüsse gibt es für den Mandanten große finanzielle Schwierigkeiten. Im Ergebnis soll nun ein Teil des noch nicht fertigen Baus veräußert werden, um die bestehende Bankfinanzierung aufrecht halten zu können. Unsere Frage: Sind wir überhaupt in der Zehnjahresfrist des § 23 EStG, da das Grundstück wie gesagt schon länger als zehn Jahre im Eigentum des Md. ist? Wann wäre sonst der Beginn der Zehnjahresfrist: bei Bauantrag oder bei Beginn der Arbeiten?
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