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§ 23 EStG,Ferienwohnung,Ehegatten

Ein Ehepaar hat im Jahre 2010 eine ETW auf Sylt erworben. Im Jahr 2013 wurde eine Ehescheidungsfolgevereinbarung mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs und unter Ausschluss des nachehelichen Unterhalts getroffen. Da übersehen wurde, den Grundstücksanteil der Ehefrau wie vereinbart auf den Ehemann zu übertragen, wurde dies mit Vertrag vom 25.10.2020 nachgeholt. Gilt dieser Übertragungsvorgang als Anschaffung mit Neubeginn des Fristablaufs für den übertragenen Anteil? Entsteht durch den Verkauf im Jahr 2022 Einkommensteuerpflicht?
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