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§ 23 EStG,Berechnung der Spekulationsfrist,Herstellung eines Gebäudes

Ein Grundstück wurde im Jahre 2009 erworben und in den Jahren 2011–2013 bebaut. Fertigstellung des Gebäudes war der 01.01.2013. Die gesamte Wohn- und Nutzfläche beträgt 316,93 m², die Eigennutzung erfolgt ab dem 01.01.2013. Im November 2013 wurde ein zur Vermietung gedachter Büroraum fertiggestellt und seit Dezember 2013 vermietet. Der Büroraum hat eine Fläche von 37,99 m² (= 12 %). Am 20.08.2011 wurde eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert. Die Einnahmen aus der Einspeisung werden als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuert. Zum 31.03.2020 erfolgt der Verkauf des Grundstücks/Gebäudes. Wie ist der Vorgang hinsichtlich eines privaten Veräußerungsgeschäfts zu beurteilen? Es ist noch zu beachten, dass das Ehepaar (Eigentümer) seit dem 01.07.2019 dauernd getrennt lebt. Was kann das für steuerliche Auswirkungen auf den Verkauf haben?
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