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§ 23 EStG,Bauträgervertrag,Spekulationsfrist,§ 23 EStG

Ein Mandant hat mit Kaufvertrag vom 20.04.2010 eine Wohnung gekauft. Im Rahmen eines Bauträgervertrags wurde ein Altbau saniert. Die Fertigstellung war erst im Jahr 2013, so dass, wenn der Mandant die Wohnung jetzt verkaufen möchte, der Verkauf noch in der Zehnjahresfrist liegt. Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt auch nicht vor. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Vertrag von 2010 gilt oder hier die Fertigstellung beziehungsweise die Eintragung im Grundbuch auch im Jahr 2013?
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