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Diplomat,Steuerpflicht

A ist Deutscher und hat eine Wohnung in Berlin. Er arbeitet bei der britischen Botschaft und bezieht dort Arbeitslohn, der nach britischem Recht ermittelt und besteuert wird. In Deutschland hat A keinerlei Einkünfte gehabt und daher auch noch nie Steuern gezahlt bzw. eine Steuererklärung abgegeben. Nun erbt A im Jahr 2020 ein Wohnhaus in Berlin, welches fremdvermietet ist. A hat somit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland. Frage: Wie muss die Steuererklärung in Deutschland aussehen?
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