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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Betriebsausgabenabzug

Mandant vertreibt Luftreinigungsgeräte einer Firma im Direktvertrieb auf Provisionsbasis. Das Zubehör kauft er ein und verkauft es direkt in seinem Namen. Wenn es zu Kundenempfehlungen und damit zu Vorführterminen für die Geräte kommt, erhalten die jeweiligen potentiellen empfehlenden Kunden je nach Anzahl der gebuchten Termine Geschenke dafür. Diese werden von meinem Mandanten gekauft und kostenlos abgegeben (EK bis ca. 150 € – VK eigentlich 300 €). Frage: Wie sind diese Aufwendungen bei meinem Mandanten zu berücksichtigen? Was hat der Empfänger zu beachten? Welche Pflichten treffen meinen Mandanten hinsichtlich Hinweispflichten an Kunden, Dokumentation, „Rechnungslegung“ etc.?
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