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Privates Veräußerungsgeschäft,Eigennutzung

Frau S hat mit ihrem Sohn F eine Wohnung gekauft. Die Wohnung gehört beiden jeweils zur Hälfte. Nur der Sohn F nutzt die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Frau S überlässt ihre Hälfte zur unentgeltlichen Nutzung. Frau S hat keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und den Kinderfreibetrag, da ihr Sohn berufstätig bzw. über 25 Jahre alt ist. Die Wohnung wird innerhalb der Zehnjahresfrist veräußert. Frage: Muss der Gewinn, der auf den Miteigentumsanteil von Frau S entfällt, versteuert werden oder gilt die Befreiung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken)?
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