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Verwertung,Sicherheit,Darlehen

Ein Vermieter (Gewerbetreibender) hat seinem Mieter (Gewerbetreibender) aus seinem Privatvermögen ein Darlehen in Höhe von 50.000 € gegeben. Als Sicherheit wurden Maschinen und Werkzeuge gegeben. Das Darlehen konnte nicht zurückgezahlt werden. Das Mietverhältnis ist erloschen. Die Maschinen und Werkzeuge sollen vom Vermieter verwertet werden. Das Mietobjekt ist nicht Betriebsvermögen. Ist die Veräußerung beim Vermieter einkommensteuerpflichtig?
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