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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Gewerblicher Grundstückshandel

Meine Mandantin baut derzeit auf einem Grundstück, das ihr und ihrem Mann jeweils hälftig gehört, ein Bürogebäude, das später an ihren Mann vermietet wird. Das Gebäude befindet sich im Alleineigentum der Mandantin. Alle Bauverträge wurden von der Mandantin selbst geschlossen, das Darlehen läuft ebenfalls auf sie. Nun soll der Teil des Grundstücks des Ehemanns lastenfrei auf die Ehefrau übertragen werden, so dass sie künftig Alleineigentümerin von Grund und Boden und aufstehendem Gebäude ist. Das Grundstück ist noch mit Darlehen belastet, die aber nicht auf die Mandantin übergehen. Insofern sollten sich im Hinblick auf § 23 EStG keine Konsequenzen ergeben? Im selben Jahr ist allerdings noch die Veräußerung eines Dreifamilienhauses geplant. Das Grundstück wurde im April 2012 gekauft und dann bebaut und vermietet. Auch hier sollten sich keine Konsequenzen gem. § 23 EStG ergeben, auch wenn die Bebauung noch innerhalb des Zehnjahreszeitraums liegt. Weitere Frage: Könnte hier insgesamt (Übertragung Grundstück auf Ehefrau und Verkauf Dreifamilienhaus) ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen werden?
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