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Privates Veräußerungsgeschäft,Eigene Wohnzwecke,Ausschließlichkeit

Eine Mandantin hat im Jahr 2015 ein Haus erworben. Jetzt, im Jahr 2022, verkauft sie es mit Gewinn. Sie hat bis zum Veräußerungszeitpunkt ihren Erstwohnsitz in diesem Haus angemeldet und auch bis November 2021 darin gewohnt. Dann hat sie die Wohnung untervermietet mit Mietvertrag und ist zu ihrem Lebensgefährten gezogen. Der Erstwohnsitz war bis zur Veräußerung im veräußerten Haus angemeldet. Im Veräußerungsjahr hat sie nun nicht mehr selbst darin gewohnt, aber der Wohnsitz ist noch dort angemeldet. Ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig? Kommt es auf das tatsächliche Bewohnen an oder kann auch der Erstwohnsitz herangezogen werden, um den Veräußerungsgewinn abzuwenden?
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