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Vermietung,Pkw

Mandant A ist gewerblich im Reisesektor tätig. Da ihm selbst kein Kfz gehört, verwendet er für längere Reisestrecken (hierbei handelt es sich zweifelsohne um tatsächliche betriebliche Reisekosten) das Fahrzeug des Ehegatten (E). E berechnet nach der entsprechenden Verwendung unter Aufzeichnung der Kilometerstände bei Hingabe und Rückgabe des Fahrzeugs entsprechend 0,30 € pro gefahrenen Kilometer und stellt hierfür eine Abrechnung, die in etwa wie folgt aussieht: „für die Überlassung meines privaten Pkws für Geschäftsreisen vom ... bis ... erlaube ich mir wie folgt in Rechnung zu stellen; gefahrene Kilometer x 0,30 € = xxx €“. Umsatzsteuer ist nicht gesondert ausgewiesen. Da E nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, ist das Fahrzeug bisher nicht Gegenstand eines Betriebsvermögens und somit reines Privatvermögen. A setzt die an E bezahlten Gelder als Betriebsausgabe im Rahmen seines Gewerbebetriebs ab. Im Jahr kommt es zu ca. fünf bis acht solcher Abrechnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 4.000 €–8.000 €. Fraglich ist nun, inwieweit sich aus der Weiterberechnung/Rechnungsstellung der 0,30 €/km, der Kosten durch die Fremdnutzung bei E, ggf. Einkünfte (Gewerbebetrieb/Vermietung und Verpachtung) erzielt werden.
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