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vorweggenommene Erbfolge,§ 22 Nr. 1 EStG,Berechnung des Ertragsanteils

Der A schloss 1997 im Alter von 67 Jahren einen Vertrag mit seinem Sohn, in dem vereinbart wurde, dass der A seine Immobilien auf den Sohn überträgt und der Sohn im Gegenzug pro Monat 3.200 DM als Rente an den A zahlt. Für eine von den Wohnungen behielt der A darüber hinaus ein Wohnrecht. Da der Sohn nicht die Zahlungen nicht freiwillig leistete, wurde sein Einkommen im Jahr 2016 verpfändet, sodass dann jährlich circa 25.000 € bis 35.000 € auf das Konto des A überwiesen wurden. Der A ist zwischenzeitlich vor kurzem verstorben. Fragen: Gelten die Zahlungen des Sohns als Leibrente, die der Ertragsanteilsbesteuerung unterliegt? Wenn ja, wie hoch ist der Ertragsanteil? Wird die dazugehörige Gesamtsteuerbelastung so gering sein, dass man sie bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses als Passiva vernachlässigen kann? Ergeben sich noch steuerliche Sachverhalte durch den Nachlassgeber?
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