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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Vermietung

Mein Mandant hat im Juli 2013 ein Einfamilienhaus zu einem Kaufpreis von 130.000 € für Vermietungszwecke erworben. Nach einem Brandschaden (2020) steht das Gebäude leer und soll nun im Ist-Zustand, d.h. unrenoviert, veräußert werden. Es steht ein Verkaufspreis von 85.000 € im Raum. Der momentane „Restbuchwert“ (Kaufpreis abzgl. vorgenommener Abschreibungen) beträgt etwa 100.000 €. Ein Veräußerungsgewinn entsteht also vorerst nicht. Mein Mandant soll aber von seiner Versicherung noch eine Entschädigungszahlung für den Zeitwert von ca. 180.000 € erhalten. Wie ist die steuerliche Situation? Wäre es ratsam, bis zum Ablauf der zehn Jahre zu warten, oder könnte der Verkauf steuerunschädlich vorher vollzogen werden?
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