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Veräußerung,Immobilie

Mandant lebt seit 30 Jahren in Deutschland und hat hier seinen Wohnsitz. Im Jahr 2011 hat er in der Türkei eine „Sommerwohnung“ zur Eigennutzung für Ferienzwecke erworben, die er ausschließlich selbst genutzt hat. Im Jahr 2014 hat er diese wieder veräußert. Unterliegt diese Veräußerung im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts in Deutschland der Steuerpflicht?
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