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privates Veräußerungsgeschäft,Erweiterung,Umbau Dachgeschoss

Der Mandant hat ein Zweifamilienhaus. EG bewohnt der Vater, OG wird vom Mandanten bewohnt, und das Dachgeschoss ist derzeit nur durch die Wohnung des Mandanten zu erreichen und wird von diesem als Abstellraum genutzt. Der Mandant hat das Haus 2015 erworben. Nunmehr ist geplant, das Dachgeschoss mit einem separaten Zugang auszustatten und das Gebäude mit Grundstück in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Frage: Wenn der Mandant das bislang von ihm genutzte Dachgeschoss verkauft, wird dann seine Nutzungszeit angerechnet, oder liegt hier ein privates Veräußerungsgeschäft vor, weil hier eine neu gebildete Einheit sofort veräußert wird?
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