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Deferred Compensation,Fünftelregelung

Während einer früheren Firmenzugehörigkeit hat der Mandant an sogenannten „DC-Programmen“ (Defered Compensation) teilgenommen. Bei diesen Programmen war klar, dass Steuern und Krankenversicherungsbeiträge (gesetzlich) mit der späteren Auszahlung anfallen. In den letzten Jahren (genau vor drei Jahren) wurden die Auszahlungsmodalitäten durch den früheren Arbeitgeber geändert. Hatte man urspünglich eine sehr flexible Wahlmöglichkeit, den „Gesamtbetrag“ über ein bis zwölf Jahre verteilt ausgezahlt zu bekommen, können nach den Änderungen der Modalitäten nur noch über ein Jahr (d.h. Gesamtbetrag auf einmal) oder über zehn, elf, zwölf Jahre ausgezahlt werden. Frage 1: Würde sich der Mandant für die einmalige Auszahlung im Jahr seines vorgezogenen Renteneintritts entscheiden, könnte er dann die Fünftelregelung anwenden? Frage 2: Ändert sich die Beurteilung zu 1., wenn nach Renteneintritt in die vorgezogene Altersrente noch hinzuverdient wird?
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