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Fremdwährungsgeschäfte,Steuerbarkeit,§ 23 EStG

Unser Mandant plant, Geld (ca. 250 T€) aus dem Euro in CHF zu tauschen und auf einem Schweizer Konto zu deponieren, um so der Inflation entgehen zu können. Er will dies so zeitnah wie möglich umsetzen, um weiteren Kursverlusten €/CHF zuvorzukommen. Denke, dass bei einem „Rückwechsel“ bei möglichem „Tauschgewinn“ zum jetzigen Transferwert evtl. Spekulationsgewinn entstehen könnte bzw. hier wäre – sofern dieser eine Punkt schon so eingeschätzt – welcher Zeitraum sinnvoll, den Betrag unangetastet zu lassen? Sehen Sie in diesem Zusammenhang oder in anderer Hinsicht steuerrechtlich zu beachtende Sachverhalte, ob jetzt zum Zeitpunkt des Transfers oder in künftigen Zeiträumen?
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