Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 22 EStG,§ 3 Nr. 63 EStG,Auszahlung Direktversicherung Altvertrag

Unser Mandant war in den Jahren 1992 - 1996 angestellter Außendienstmitarbeiter eines Versicherungsunternehmens. In jedem dieser Jahre wurde ein Einmalbetrag in eine betriebliche Direktversicherung eingezahlt (jeweils in eine eigene Versicherungsnummer). Ob eine Pauschalversteuerung vorgenommen wurde, ist uns leider nicht bekannt. Gemäß Versicherungsschein sind die Voraussetzungen des § 10 EStG nicht erfüllt. Nun sind die Versicherungsleistungen aus den 5 Direktversicherungsverträgen im Jahr 2021 zur Auszahlung gekommen. Das Versicherungsunternehmen erteilt für alle dieser Leistungen Bescheinigungen nach § 22 Nr. 5 S. 2 Buchstabe b EStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ggf. i.V.m. § 52 Abs. 28 .5 EStG. Nun meine Fragen: 1. Sind diese Bescheinigungen so korrekt oder sind diese Leistungen steuerfrei? Auf welcher Grundlage sind diese ggf.steuerfrei? 2. Wenn die Leistungen nicht steuerfrei sind, in welcher Höhe sind diese steuerpflichtig und unterliegen diese nicht § 20 EStG?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen