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Veräußerung,Tausch

Vater und Sohn nehmen gemeinsam ein Darlehen über 500.000 € auf und finanzieren damit im Kalenderjahr 2018 den Erwerb eines unbebauten Grundstücks und den Bau zweier Wohnhäuser. Ins Grundbuch wird nur der Vater als Eigentümer und Sicherungsgeber eingetragen, Darlehensnehmer sind Vater und Sohn. Ein Gebäude dient eigenen Wohnzwecken des Vaters, ein Gebäude ist fremdvermietet. Jetzt soll die Häfte des Grundvermögens, konkret ein Wohnhaus mit zugehörigem Grund und Boden, vom Vater auf den Sohn übertragen werden. Führt die Übertragung des vermieteten Gebäudes zu einer Anwendung des § 23 EStG in Höhe der Wertdifferenz zwischen den Anschaffungskosten 2018 und dem aktuellen Verkehrswert? Könnte die Anwendung des § 23 EStG vermieden werden, wenn der Vater das von ihm selbst bewohnte Haus überträgt und die Parteien danach die Grundstücke tauschen?
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