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§ 23 EStG,Ausgleichszahlungen,Teilentgeltlichkeit

Unser Mandant besitzt eine größere Immobilie. Diese Immobilie beinhaltet auch einen früheren Gewerbebetrieb, der vor acht Jahren aufgegeben wurde, also Betriebsaufgabe mit Versteuerung der stillen Reserven. Diese Immobilie wird er nun zu 50 % an seine Ehefrau übertragen, und dann werden beide gemeinsam die Immobilie an einen Sohn übertragen. Der Sohn soll seine Geschwister auszahlen. Jetzt kommt meine Frage: Löst diese Auszahlung des Sohns an die Geschwister einen Spekulationsgewinn aus, weil die Betriebsaufgabe erst vor acht Jahren war? Die Übertragung ist ja eigentlich nicht unentgeltlich, sondern mit einer Zahlung verbunden. Kann man die Auszahlung der Geschwister im Notarvertrag auf einen Zeitraum nach den zehn Jahren verschieben, und ist dann das Problem der Spekulation weg?
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