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§ 22 Nr. 5 EStG,§ 34 EStG,Einmalauszahlung aus einer Direktversicherung

Mandant P hat seine Direktsicherung in einer Summe ausbezahlt bekommen. Kann es sein, dass die Auszahlung dieses Einmalbetrags voll zu versteuern ist? Laut Bescheinigung der H Lebensversicherung AG handelt es sich hierbei um § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG. Kann das sein? Gibt es hierfür evtl. die Möglichkeit des ermäßigten Steuersatzes oder evtl. der 1/5-Regelung? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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