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Verkauf,Erbbaurecht

Im Jahr 2008 schließen Frau S und Frau B (nicht verheiratet) gemeinsam einen Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde N ab. In der Folge errichtet Frau S ein Gebäude auf dem Grundstück und betreibt einen Imbiss auf dem gesamten Grundstück. Das gesamte Gebäude wird als Betriebsvermögen behandelt. Die gesamte Pacht zahlt Frau S und verbucht die Pachtzahlung als Betriebsausgabe. Zum 01.02.2022 (Frau S und Frau B haben 2018 geheiratet) wird laut Notarvertrag der Erbbaurechtsvertrag mit aufstehender Immobilie für einen Kaufpreis von 375.000 € veräußert. Verkäufer sind Frau S und Frau B. Frau S und Frau B sind der Meinung, dass dem Erbbaurechtsvertrag (Restlaufzeit 30 Jahre) aufgrund der guten Lage des Grundstücks ein Wert von 250.000 € beizumessen sei. Der Rest des Kaufpreises in Höhe von 125.000 € soll auf die Immobilie und das Inventar entfallen. Für Frau S. würde sich der Veräußerungsgewinn wie folgt ermitteln: 1/2 Veräußerungserlös Pachtvertrag 125.000 € Veräußerungserlös Immobilie und Inventar 125.000 € abzgl. Restbuchwerte –41.000 € Veräußerungsgewinn 209.000 € Für Frau B ergäbe sich ein Veräußerungsgewinn von 125.000 €, der allenfalls § 23 EStG unterfallen könnte, aber wegen Ablaufs der Spekulationsfrist nicht steuerpflichtig wäre. Wie schätzen Sie den Sachverhalt steuerrechtlich ein?
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