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§ 23 EStG,selbstgenutzte Immobilie

Eine Familie bewohnt sechs Jahre lang ein Einfamilienhaus bis März 2022. Anschließend ist die Familie umgezogen und hat versucht, das Haus zu verkaufen, zunächst ohne Erfolg, so dass das Haus bis einschließlich Juni 2022 leer stand. Im Juli 2022 wird mangels erfolgreichem Verkauf des Einfamilienhauses die Immobilie für einen Monat vermietet. Nun wurde ein Käufer gefunden. Kann das Einfamilienhaus noch veräußert werden, ohne gem. § 23 EStG der Besteuerung zu unterliegen?
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