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dauernde Last,Grundstück,steuerliche Behandlung

Eine Mandantin (geb. 14.02.1945) hat zum Jahreswechsel 2020/2021 ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an ihren Sohn übertragen. Das Grundstück wird zum Teil durch die Mandantin und ihren Ehemann und den Sohn selbst bewohnt und zum Teil zu Wohnzwecken vermietet. Die Mandantin ist seit mehr als zehn Jahren Eigentümerin gewesen. Im Übertragungsvertrag wurde vereinbart, dass die Mandantin und ihr Ehemann ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht erhalten, und zusätzlich wurde eine lebenslange dauernde Last vereinbart, die i.H.v. 2.000 € mtl. vom Sohn an die Mandantin gezahlt werden soll. Diese dauernde Last dient lt. Vertragstext der Sicherstellung des Lebensunterhalts der Mandantin. Mit dem Tod der Mandantin soll die dauernde Last weiter an den überlebenden derzeitigen Ehemann der Mandantin bis zu dessen Ableben gezahlt werden. Die dauernde Last ist grundbuchlich durch eine Reallast abgesichert. Zudem übernimmt der Sohn ein Darlehen i.H.v. 40.000 €. Wie ist die dauernde Last bei der Mandantin einkommensteuerlich zu behandeln? Ist die Behandlung bei ihrem Ehemann nach dem Ableben der Mandantin identisch?
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