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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Besteuerungsrecht

Mandant (bisher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig) zieht Ende 2/2020 in die Schweiz. In 3/2016 wurde ein unbebautes Grundstück angeschafft mit der Absicht, ein selbstgenutztes EFH darauf zu erstellen. In 7/2020 wurde dieses Grundstück veräußert. Im Jahr 2017 entstanden Kosten für die Baugenehmigung und Planungsleistungen eines Architekten für ein EFH mit Einliegerwohnung. Weiterhin entstanden Zinsaufwendungen bis 2020 für die Finanzierung des Grundstücks und Kosten für die Grundstückspflege (Rasenmähen/Mulchen). Das Grundstück wurde gelegentlich für Feste genutzt. Kann hier von einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausgegangen werden und somit von einem nicht nach § 23 EStG steuerpflichtigen Vorgang? Unterliegt die nach Wegzug erfolgte Veräußerung in vollem Umfang der Einkommensteuer 2020?
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