Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,AfA

Zu folgendem Sachverhalt habe ich Fragen: Die seit Jahren verheirateten M und F haben sich im Jahr 2019 getrennt, sind aber noch nicht geschieden. Im Jahr 2020 regeln sie im Vorgriff auf eine mögliche Scheidung Unterhalts-, Versorgungs- und Vermögensausgleichsfragen. Die Zugewinngemeinschaft wird aufgehoben und Gütertrennung vereinbart. In diesem Zusammenhang überträgt M als bisheriger Alleineigentümer an F eine vermietete Eigentumswohnung zu Alleineigentum. Der Wert lt. Urkunde beträgt 160 T€. F muss eine Zahlung an M in diesem Zusammenhang in Höhe von 40 T€ dafür zahlen. Meine Fragen lauten: 1. Wie ist ab der Übertragung bei F die (Alt-/Neu-)Abschreibung für das Objekt vorzunehmen? Bisher wurde bei M seit 30.11.2000 nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben (aktuell 1,25 %). Maßgebliches Datum für den Rechtsstand nach § 7b EStG ist der 21.11.1995. 2. Kann bei M ein Fall von § 23 EStG vorliegen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen